Veranstaltungs- und Geschäftsbedinungen des Kulturbruch Neusalza-Spremberg e.V. für die Veranstaltung "Grenz Rodeo Open Air"

§1
Nach erfolgreichem Einlass erhaltet ihr ein Bändchen. Dieses weist euch als Besucher der Veranstaltung aus und ist über den kompletten Veranstaltungszeitraum am Handgelenk zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.

§2
Jugendliche unter 18 Jahre dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Erziehungsbeauftragten teilnehmen. Für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren gilt dies ab 24 Uhr. Entsprechende Nachweise (Stichwort "Muttizettel") sind am Einlass unaufgefordert zu hinterlegen.

§3
Die Haftung des Veranstalters für Sach-, Personen und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung stehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Konzertveranstaltungen sind auf Grund der Lautstärke Gesundheitsschäden, insbesondere das Hörvermögen betreffend, nicht ausgeschlossen.

§4
Waffen, Drogen, pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art sowie Kleidung mit nationalsozialistischem Hintergrund sind auf der Veranstaltung verboten. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen und Leibesvisitationen durchzuführen oder Personen den Eintritt zu verweigern oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände durchzusetzen.

§5
Personen von denen Gewalt ausgeht oder derartiges Verhalten droht, werden von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.

§6
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Line Up vor. Bei Absage einzelner Bands/Künstler ist der Veranstalter um entsprechenden Ersatz bemüht. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei Absage einzelner Bands/Künstler ist ausgeschlossen.

§7
Bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung wird der Eintrittspreis erstattet. Bei Abbruch von Veranstaltungen auf Grund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§8
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

§9
Aus Tierschutzgründen sind Hunde auf der Veranstaltung nicht gestattet.

§10
Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

§11
Die Zufahrtsstraße zum Konzertgelände wird eine Stunde vor Einlassbeginn gesperrt. Das Parken direkt am Konzertgelände ist untersagt und das Auto vor der Straßensperrung unaufgefordert wegzufahren. Vor Sperrung der Straße dürfen Autos auschließlich zum Be- und Entladen am Konzertgelände kurz halten.

§12
Zuwiderhandlungen gegen diese AGB können zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises führen.